Was ist unmittelbar nach einem Unfall zu tun? Was ist zu beachten? Wir haben hier eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten für das richtige Verhalten nach einem Unfall im Ausland für Sie zusammengestellt:
• Unfallstelle absichern
Anhalten - Warnblinkanlage einschalten - Warndreieck aufstellen. Unfallzeugen bitten, zu warten.
• Erste Hilfe leisten
Versorgen Sie Verletzte und rufen Sie Rettungsdienst/Polizei.
• Polizei rufen?
Der Unfall sollte - wenn möglich – insbesondere in folgenden Fällen von der Polizei aufgenommen werden: bei Personenschäden, hohem Sachschaden, wenn zwischen den Beteiligten keine Einigung erzielt werden kann, der Unfallgegner sich vom Unfallort unerlaubt entfernt hat oder der Unfallgegner keinen Versicherungsnachweis vorweisen kann. Die Polizei ist meist nicht verpflichtet, "Bagatellunfälle" zu protokollieren. In einigen Ländern ist die polizeiliche Unfallaufnahme aber auch dann wichtig, wenn nur Sachschäden vorliegen, so etwa in Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, der Slowakei und Tschechien. Bei polizeilicher Unfallaufnahme sollte sich der Geschädigte (sofern möglich) eine polizeiliche Unfallbestätigung bzw. die Durchschrift des Unfallprotokolls aushändigen lassen.
• Festhalten wichtiger Daten des Unfallgegners - Notieren sie alle wichtigen Daten des Unfallgegners:
• Namen und Anschrift des Fahrers und/oder des Fahrzeughalters,
• amtliches Kennzeichen,
• Nationalitätszeichen,
• Haftpflichtversicherungsgesellschaft,
• Versicherungsscheinnummer,
• ggf. Nummer der Grünen Karte.
Wichtig: Sie finden die Angaben zur Haftpflichtversicherung in einigen Ländern auf einer Plakette an der Windschutzscheibe des gegnerischen Fahrzeugs. Bitte beachten Sie, dass in vielen Ländern die Haftpflichtversicherung nicht oder nur sehr schwer über das amtliche Kennzeichen in Erfahrung gebracht werden kann.
• Europäischer Unfallbericht
Verwenden sie den Europäischen Unfallbericht.
Wichtig: Unterschreiben Sie nur Erklärungen, die inhaltlich verständlich sind.
• Eigene Beweissicherung
Notieren Sie Zeugen-Anschriften. Fotografieren Sie die Unfallstelle: Übersichtsaufnahme, jeweils aus Richtung der Fahrzeuge mit eventuellen Bremsspuren, alle Fahrzeugbeschädigungen.
• Personenschäden
Suche Sie bei Körperverletzungen einen Arzt auf. Lassen Sie sich für die spätere Geltendmachung von Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen. ein Attest nach im jeweiligen Land üblicher medizinischer Praxis ausstellen. Deutsche ärztliche Atteste werden von ausländischen Haftpflichtversicherungen oftmals nicht anerkannt.
• Fahrzeug-Totalschaden
Wenn Sie erwarten, dass das beschädigte Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann oder die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist es wegen der hohen Rücktransportkosten meist sinnvoll, das Kfz vor Ort durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen und anschließend die Verschrottung zu veranlassen. Zur Vorgehensweise informiert Sie die für das Urlaubsland zuständige ADAC-Auslandsnotrufstation.